AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DeLight Eventtechnik GmbH

 
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und
DeLight Eventtechnik GmbH (im Folgenden „DeLight“ genannt) geschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn DeLight gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im übrigen gelten die jeweils bei Vertragsabschluß bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Bestimmungen und Absprachen treten in Kraft, sobald diese in schriftlicher Form Vertragsgegenstand werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit DeLight sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.
 
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich DeLight das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
 
Vertragsschluss und Angebot
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Vertragserklärungen von DeLight, insbesondere Leistungsangebote und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten DeLight nur dann, wenn diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch DeLight. Ein Vertragsabschluß kommt nur dann zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Sollten trotz des Schrifterfordernisses durch DeLight Leistungen für den Auftraggeber ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch zu Gunsten von DeLight jeweils in Höhe entsprechend den dem Auftraggeber unterbreiteten Angebot von DeLight bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.
 
Leistungsumfang
Zu den Leistungen von DeLight zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. DeLight bestimmt, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit DeLight aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist DeLight berechtigt, die jeweiligen Subunternehmen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. Der genaue Gegenstand und die damit geschlossenen Leistungspflichten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
 
Zahlung
Die Lieferungen bzw. Leistungen von DeLight sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Bei allen Aufträgen behält sich DeLight das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Bankenbasiszinssatz berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 10.000,00 EUR erfolgt eine Rechnungsstellung über
– 75 % der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung,
– der Rest bei Erhalt der Endabrechnung.
Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 50.000,00 EUR erfolgt eine Rechnungsstellung über
– 50% der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung, spätestens aber 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn („Akonto 1“),
– weitere 30%, zahlbar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn („Akonto 2“),
– der Rest bei Erhalt der Endabrechnung.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgehaltene Forderungen handelt.
 
Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.
Gegenstände und Materialien, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von DeLight angeliefert werden, bleiben im Eigentum von DeLight und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an DeLight zurückzugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
Zu Beweiszwecken hat der Auftraggeber bei Rückgabe eine entsprechende Quittung anzufertigen, welche Art und Umfang der zurückgegebenen Getränke genau beziffert. Diese Quittung entfaltet nur Beweiswirkung, wenn sie von DeLight bzw. einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet ist.
 
Stornierung
Wird ein Auftrag mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung storniert, fallen 50% der Gesamtsumme an.
Wird ein Auftrag weniger als 21 Tage vor der Veranstaltung storniert, fallen 75% der Gesamtsumme an.
Wird ein Auftrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung storniert, fallen 100% der Gesamtsumme an.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, DeLight einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
 
Gerichtsstand und Erfüllung
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllung ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Seiten München.
Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
© DeLight Eventtechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen 2016